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[Rechtlicher Sondernewsletter] Aktualisierung der Widerrufsbelehrung für Kaufland-Händler


Datum: 06.05.2024

Aktualisierung der Widerrufsbelehrung für physische Ware für Kaufland-Händler


Kaufland bietet auf seinem deutschen Marktplatz allen Händlern seit kurzem die Möglichkeit, Gutscheine für deren Kunden zu erstellen. 

In den Nutzungsbedingungen von Kaufland wird dazu geregelt, dass der Rabatt, der durch das Einlösen eines Gutscheins gewährt wird, die Regelungen zur Übernahme von Rücksendekosten im Falle des Widerrufs nicht beeinflusst. 

Beispiel:

Händler A regelt in seiner Widerrufsbelehrung, dass seine Kunden die Rücksendekosten im Falle des Widerrufs tragen. Es sei denn, der Kaufpreis für die zurückzugebende Ware übersteigt einen Betrag von 40,00 Euro. In diesem Fall trägt der Händler A die Rücksendekosten.

Kauft nun Kunde B eine Ware bei Händler A zu einem Kaufpreis von 43,00 Euro und löst dabei einen Gutschein von Händler A ein, wodurch der Kaufpreis auf 39,00 Euro reduziert wird. So gilt für die Übernahme der Rücksendekosten weiterhin der ursprüngliche Kaufpreis von 43,00 Euro, ohne dass der gewährte Rabatt eine Rolle spielt. Insofern muss Händler A die Rücksendekosten tragen.

Kaufland-Händler sind in diesem Zusammenhang verpflichtet, eine entsprechende Regelung in die Rechtstexte aufzunehmen.

Aus diesem Grund haben wir für Sie die Widerrufsbelehrung für den Verkauf von physischer Ware angepasst. 

Was ist zu tun?

Bitte tauschen Sie Ihre Widerrufsbelehrung auf Kaufland aus. Es genügt, den Rechtstext neu herunterzuladen. Neue Einstellungen im Rechtstext-Editor müssen Sie nicht vornehmen.

Hinweis: 

  • Betroffen sind ausschließlich Händler, die auf dem deutschen Kaufland-Marktplatz tätig sind.
  • Ein Austausch der Widerrufsbelehrung auf den Kaufland-Marktplätzen in Tschechien und der Slowakei ist nicht erforderlich.
  • Wenn Sie die Kosten der Rücksendung im Falle des Widerrufs immer für den Kunden übernehmen, müssen Sie nichts tun. Sie können die bisherige Widerrufsbelehrung verwenden.

Die aktualisierte Widerrufsbelehrung steht ab sofort im Login-Bereich zur Verfügung.

Schritte zur Aktualisierung Ihrer Widerrufsbelehrung

  • Loggen Sie sich bitte mit Ihren persönlichen Zugangsdaten (E-Mail-Adresse + Passwort) in den Login-Bereich ein.
  • Unter „Rechtssicherheit“ → „Rechtstexte“ finden Sie Ihre angelegten Internetpräsenzen.
  • Nach Anklicken des ↓-Symbols für Ihren Kaufland-Shop gelangen Sie auf die Seite „Rechtstexte herunterladen“. Hier können Sie die aktuelle Fassung der „Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular” herunterladen.

Einstellhinweise

Die notwendigen Hinweise zur Aktualisierung Ihrer Rechtstexte in Ihrem persönlichen Verkäufer-Account haben wir für Sie in unseren Einstellhinweisen für Kaufland zusammengefasst.

Häufige Fragen

1. Ich erstelle keine Gutscheine für meine Kunden – muss ich dennoch die Widerrufsbelehrung austauschen?

Ja, bitte nehmen Sie den Austausch der Widerrufsbelehrung vor, wenn Sie die Rücksendekosten dem Verbraucher auferlegen. Wir stellen die Widerrufsbelehrung für Kaufland einheitlich zur Verfügung.

2. Stellt der Händlerbund Rechtstexte für Kaufland Österreich und Polen zur Verfügung?

Ja, der Händlerbund wird Rechtstexte zur Verfügung stellen. Sobald diese über den Rechtstext-Editor konfiguriert werden können, erhalten Sie eine separate Nachricht per Sondernewsletter.

3. Gibt es weiteren Aktualisierungsbedarf?

Wir haben weitere Informationen bzgl. zusätzlicher Regelungen innerhalb der AGB zum Thema “Zahlungsanweisung” erhalten und stehen derzeit mit Kaufland in Austausch. Sollte weiterer Aktualisierungsbedarf bestehen, informieren wir Sie umgehend per Sondernewsletter.

Eine Übersicht aller Sondernewsletter finden Sie zum Nachlesen im Login-Bereich unter „Kundenkonto“ → „Mitgliedschaft“ → „Sondernewsletter-Archiv“.