Händlerbund Rechtsdienstleistungen: Rechtliche Sondernewsletter
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[Rechtlicher Sondernewsletter] Aktualisierung der AGB-Klausel “Verkauf von Waffen”

Datum 15.09.2020

Aktualisierung der AGB-Klausel “Verkauf von Waffen” 

  • Handel über den eigenen Online-Shop 

  • Handel über die Plattform eGun

Wir haben die AGB-Klausel für den Verkauf von Waffen/ Munition - die wir Ihnen für Ihren eigene Online-Shop und/oder für den Verkauf über die Verkaufsplattform eGun zur Verfügung stellen - aktualisiert und angepasst. 

Hintergrund der Aktualisierung

Für die Umsetzung der EU-Feuerwaffen-Richtlinie (RICHTLINIE (EU) 2017/853) erfolgte eine Änderung des Waffengesetzes. Diese Änderungen traten schrittweise, zuletzt zum 01.09.2020 in Kraft. Im Mittelpunkt der Gesetzesänderung stehen dabei zahlreiche Regelungen gegen den Missbrauch von Waffen, insbesondere gefährlichen Messern.

Ausführliche Informationen zu dieser Thematik können Sie im FAQ zum Waffenrecht nachlesen.

 

Was bedeutet das für Ihre Rechtstexte?

Die Änderung des Waffengesetzes erfordert eine Aktualisierung Ihrer Rechtstexte. 

1. AGB und Kundeninformationen

Für Sie bedeutet das, dass Sie die für den Handeln mit Waffen erforderliche Klausel in den AGB und Kundeninformationen in Ihrem Shop auf die neuen rechtlichen Gegebenheiten anpassen müssen, indem Sie die von uns angebotene aktualisierte Klausel nutzen.

2. Impressum

Auch das Impressum bedarf bei Vorliegen einer Waffenherstellungserlaubnis und/oder Waffenhandelserlaubnis einer Ergänzung. In diesem Fall müssen Sie die zuständige Aufsichtsbehörde im Impressum benennen. Die hierfür erforderlichen Angaben können Sie in Ihren Stammdaten im Mitgliederbereich hinterlegen.

 

Welche weiteren Besonderheiten müssen Sie beachten?

Neben der Anpassung Ihrer Rechtstexte müssen Sie weiteren Hinweispflichten nachkommen sowie ein Verifizierungsverfahren nutzen.

1. Hinweispflichten

Um Ihre Hinweispflichten zu erfüllen, sind Ihre Artikelbeschreibungen um die nachfolgenden Informationen zu ergänzen.

a. bei erlaubnispflichtigen Schusswaffen und erlaubnispflichtiger Munition: 

„Abgabe nur an Inhaber einer Erwerbserlaubnis“,

b. bei nicht erlaubnispflichtigen Schusswaffen und nicht erlaubnispflichtiger Munition sowie sonstigen Waffen: 

„Abgabe nur an Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr“,

c. bei verbotenen Waffen: 

„Abgabe nur an Inhaber einer Ausnahmegenehmigung“.

2. Verifizierungsverfahren

Im Online-Shop sind die Vorgaben zu den speziellen Verifizierungsverfahren zu beachten und umzusetzen. Es dürfen ausschließlich berechtigte Personen eine Bestellung aufgeben können. Dabei genügt der schlichte Nachweis der Volljährigkeit durch Übersendung einer Kopie des Personalausweises nicht den strengen Anforderungen des Waffengesetzes. Nutzen Sie daher z.B. die Altersverifikation der Deutschen Post (Postidentverfahren).

Weitergehende Informationen haben wir für Sie in dem  FAQ zum Waffenrecht zusammengestellt. Ergänzend verweisen wir auf das Hinweisblatt “Übersicht Waffenliste”.

 

Schritte zur Aktualisierung Ihrer Rechtstexte im Händlerbund-Mitgliederbereich

  • Loggen Sie sich bitte mit Ihren persönlichen Zugangsdaten (E-Mail-Adresse + Passwort) in den  Mitgliederbereich ein.

  • Unter “Recht” → “Rechtstexte”, finden Sie eine Übersicht Ihrer Internetpräsenzen.

  • Nach Anklicken Ihres Online-Shops/eGun-Shops können Sie die Rechtstexte konfigurieren.

  • Prüfen Sie dabei die Einstellungen für die Rechtstexte und passen Sie diese bei Änderungsbedarf an. Anschließend gehen Sie auf “speichern & weiter”. 

  • Auf der Seite “Rechtstexte herunterladen” können Sie die aktuelle Fassung der „AGB und Kundeninformationen” herunterladen.

  • Für die Ergänzungen der Aufsichtsbehörde im Impressum gehen Sie im Mitgliederbereich auf “Mitgliedschaft - Meine Mitgliedschaft-> Stammdaten anpassen -> Firmendaten ändern. Bei der Frage “Sie sind kein Freiberufler - Ihre Tätigkeit bedarf gleichwohl der behördlichen Zulassung?” können Sie die Aufsichtsbehörde angeben, die für Sie zuständig ist.

 

Hinweis:

Ihre AGB und Kundeninformationen tragen trotz Anpassung weiterhin das Datum 23.10.2019.

 

Eine Übersicht aller Sondernewsletter finden Sie zum Nachlesen auch im Mitgliederbereich unter

“Mitgliedschaft” → “Newsletter-Archiv”.

 


Hast du noch weitere Fragen? Wir stehen bereit zu helfen.