Datum: 03.05.2022
Rechtstext-Service erweitert um Datenschutz-Klauseln für
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das Analyse-Tool HeatMap,
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den LiveChat Tidio,
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das Cookie Consent-Tool PrestaShop 1.7.,
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die Kartendienste OpenStreetMap und MS Bing Maps
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sowie für Font Awesome.
Außerdem Beschluss der Datenschutzkonferenz zu Gastzugängen im Online-Handel
Hier finden Sie Neuigkeiten zum Thema Datenschutz. Zum einen wurde der Rechtstext-Service um neue datenschutzrechtliche Klauseln für die Nutzung verschiedener Tools erweitert. Zum anderen hat die Datenschutzkonferenz beschlossen, dass in den meisten Online-Shops Gastbestellungen ermöglicht werden müssen.
Inhaltsverzeichnis
1. Neue Datenschutz-Klauseln
Ab sofort stellen wir Ihnen Klauseln für die Verwendung
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des Analyse-Tools HeatMap,
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den LiveChat Tidio,
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das Cookie Consent-Tool PrestaShop 1.7.,
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die Kartendienste OpenStreetMap und MS Bing Maps
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sowie für Font Awesome
zur Verfügung.
Sie erhalten die neuen Regelungen für die Datenschutzerklärungen Ihrer eigenen Online-Shops, Präsentationsseiten ohne Verkauf, Blogs oder Foren. Auf Verkaufsplattformen wie eBay, Amazon und Co. sowie auf Social Media Präsenzen können diese Tools nicht eingebunden werden.
Hinweis: |
a) Cookie-Consent-Tool Presta Shops 1.7.
Nutzen Sie das Cookie-Consent-Tools für Presta Shops 1.7. auf Ihrer Webseite? Die hierfür notwendigen Datenschutzregelungen erhalten Sie ab sofort von uns über den Rechtstext-Editor.
Sie können die entsprechende Konfiguration im Rechtstext-Editor unter “Einstellungen Datenschutzerklärung” → “Cookies” vornehmen:
b) Analyse-Tool HeatMap
Soweit Sie das Analyse-Tool Adobe Analytics auf Ihren Webseiten verwenden, können Sie sich nunmehr die entsprechende Regelung für Ihre Datenschutzerklärung im Rechtstext-Editor generieren.
Die Konfiguration steht Ihnen im Rechtstext-Editor unter “Einstellungen Datenschutzerklärung” → “Analyse” zur Verfügung:
c) LiveChat Tidio
Nutzen Sie den LiveChat Tidio um mit Kunden zu kommunizieren auf Ihrer Webseite? Dann können Sie ab sofort über unseren Rechtstext-Editor die hierfür notwendige Klausel für Ihre Datenschutzerklärung herunterladen.
Im Rechtstext-Editor finden Sie die entsprechende Abfrage unter “Einstellungen Datenschutzerklärung” → “Kommunikations-Tools”:
d) Kartendienste OpenStreetMap & MS Bing Maps
Sollten Sie darüber hinaus den Kartendienst OpenStreetMap oder MS Bing Maps auf Ihrer Webseite verwenden, erhalten Sie auch dafür die entsprechende Regelung für die Datenschutzerklärung in unserem Rechtstext-Editor.
Sie können die entsprechende Konfiguration im Rechtstext-Editor unter “Einstellungen Datenschutzerklärung” → “Karten- & Video-Einbindungen” vornehmen:
e) Font Awesome
Binden Sie den Dienst von Font Awesome auf Ihrer Webseite? Dann können Sie ab sofort über unseren Rechtstext-Editor die hierfür notwendige Klausel für Ihre Datenschutzerklärung herunterladen.
Im Rechtstext-Editor finden Sie die entsprechende Abfrage unter “Einstellungen Datenschutzerklärung” → “Sonstiges”:
Schritte zur Aktualisierung Ihrer Datenschutzerklärung
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Loggen Sie sich bitte mit Ihren persönlichen Zugangsdaten (E-Mail-Adresse + Passwort) in den Login-Bereich ein.
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Unter „Rechtssicherheit“ → „Rechtstexte“ finden Sie Ihre angelegten Internetpräsenzen.
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Nach Anklicken des §-Symbols für den entsprechenden Shop können Sie die Rechtstexte konfigurieren.
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Bitte konfigurieren Sie die Datenschutzerklärung neu bzw. prüfen Sie, ob Ihre bereits getroffenen Einstellungen weiterhin zutreffen. Speichern Sie die Einstellungen über “speichern & weiter”.
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Sie gelangen anschließend auf die Seite “Rechtstexte herunterladen”. Hier können Sie die aktuelle Fassung der “Datenschutzerklärung” herunterladen und auf der jeweiligen Internetpräsenz einbinden.
Um die richtige Datenschutzerklärung auf der dazugehörigen Internetpräsenz zu verwenden, führen Sie die Konfiguration und den Download für alle betroffenen Shops bitte gesondert und nacheinander durch. Achten Sie auch darauf, die bislang verwendete Version der Datenschutzerklärung an allen Stellen auf der Internetpräsenz auszutauschen.
Hinweis: |
2. Gastbestellungen in Online-Shops
Die Datenschutzkonferenz hat beschlossen, dass Gastbestellungen in den meisten Online-Shops möglich sein müssen. Hintergrund ist der Grundsatz der Datensparsamkeit. Dieser besagt, dass nur die Daten gespeichert werden dürfen, die für Vertragserfüllung notwendig sind. Für viele Online-Shops ist das Speichern von Kundendaten auf Vorrat nicht notwendig, sondern ein Service, der den Kunden weitere Bestellungen erleichtern soll.
Für wen gelten Ausnahmen?
Für den Fachhandel kann das Anlegen von Kundenkonten zur Vertragserfüllung notwendig sein, wenn bestimmte Daten, wie z.B. die Unternehmereigenschaft, geprüft werden müssen.
Wie müssen Gastbestellungen gestaltet sein?
Für die Kunden sollten Gastbestellungen ohne erhöhten Aufwand möglich gemacht werden. Die Funktion darf also nicht unnötig umständlich gestaltet werden.
Welche Konsequenzen hat die Missachtung dieser Pflicht?
Werden Gastbestellungen nicht ermöglicht, obwohl die Ausnahme nicht zutrifft, so kann dies einen Verstoß gegen die DSGVO darstellen, das ein Bußgeld nach sich zieht. Mehr Informationen finden Sie hier in unserem kleinen FAQ.
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