Händlerbund Rechtsdienstleistungen: Rechtliche Sondernewsletter
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[Rechtlicher Sondernewsletter] Einrichtung des Kündigungsbuttons und Aktualisierung Ihrer Rechtstexte zum 01.07.2022

Datum: 01.06.2022

Gesetz für faire Verbraucherverträge - Pflicht zur Einrichtung eines Kündigungsbuttons

 

Zum 01.07.2022 tritt die letzte Stufe des Gesetzes für faire Verbraucherverträge in Kraft. Ab diesem Tag gelten neue Bestimmungen zur Kündigung von Abonnement- bzw. Laufzeitverträgen. Insbesondere wird die Nutzung eines sog. Kündigungsbuttons Pflicht. Hier erfahren Sie alle wichtigen Informationen, um frühzeitig handeln können.

Inhaltsverzeichnis

 

1. Wer ist betroffen?

Betroffen sind alle Unternehmer, die Verbrauchern den Abschluss entgeltlicher Abonnement- bzw. Laufzeitverträge über eine Internetpräsenz anbieten.

Solche Verträge liegen vor, wenn zwischen Unternehmer und Verbraucher ein Dauerschuldverhältnis begründet wird, d.h. es werden über einen Zeitraum dauerhaft und wiederkehrend entgeltliche Leistungen vom Unternehmer erbracht und der Verbraucher ist für diesen Zeitraum zur Zahlung eines Entgelts verpflichtet.

Folgende Leistungen sind typischerweise Abonnement- bzw. Laufzeitverträge:

  • Zeitungs- bzw. Zeitschriftenabonnements 

  • dauerhafte/wiederkehrende Lieferung von Lebensmitteln, z.B. Kaffee-Abo

  • Webhosting 

  • Streaming

 

Hinweise:

Die Pflicht zur Vorhaltung der Kündigungsroutine gilt nur dann, wenn der Unternehmer über eine Internetpräsenz den Abschluss von Abonnement- bzw. Laufzeitverträgen ermöglicht. 

Nicht erforderlich ist, dass der zu kündigende Vertrag auch tatsächlich über eine Internetpräsenz oder überhaupt im elektronischen Geschäftsverkehr geschlossen wurde. Das bloße Angebot solcher Verträge über eine Internetpräsenz zum Zeitpunkt der Kündigung ist ausreichend. 

Die neuen Pflichten gelten auch für Online-Präsenzen des Unternehmers, welche nicht von ihm betrieben werden (z.B. Plattformen wie Amazon oder Vermittlungsportale). Der Unternehmer ist auch in diesem Fall verantwortlich für die rechtskonforme Umsetzung der Kündigungsroutine auf den nicht von ihm betriebenen Webseiten.

 

Nicht betroffen sind Präsentationsseiten ohne Verkauf, Social-Media-Präsenzen, Blogs und Foren sowie reine B2B-Händler.

 

2. Was ist zu tun?

Bieten Sie Verbrauchern über eine Internetpräsenz den Abschluss entgeltlicher Abonnement- bzw. Laufzeitverträge an, sind Sie künftig zur Einhaltung der nachfolgenden Kündigungsroutine verpflichtet.

 

Ablauf der Kündigungsroutine

Die Kündigungsroutine verläuft in drei Stufen:

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Erste Stufe:

Auf der Internetpräsenz ist eine gut lesbare, unmittelbar und leicht zugängliche sowie ständig verfügbare Kündigungsschaltfläche bereitzustellen ,die folgende Bezeichnung “Verträge hier kündigen” trägt oder mit einer entsprechend eindeutigen Formulierung beschriftet ist. 

Zweite Stufe:

Nach Klick auf die Kündigungsschaltfläche ist der Verbraucher auf eine Bestätigungsseite weiterzuleiten. Auf dieser Seite muss der Verbraucher die Möglichkeit haben, nachfolgende Angaben zu seiner Kündigung zu machen.

  • Angaben zur eindeutigen Identifizierung des Verbrauchers*

  • Art der Kündigung (ordentlich, außerordentlich)*

  • Kündigungsgrund im Falle der außerordentlichen Kündigung*

  • eindeutige Bezeichnung des Vertrages*

  • Zeitpunkt des Vertragsendes

  • Angaben zur schnellen elektronischen Übermittlung der Kündigungsbestätigung an den Verbraucher (z.B. E-Mail-Adresse)*

Die mit * gekennzeichneten Eingabefelder können als Pflichtangaben ausgestaltet werden. 

Die Bestätigungsseite muss eine Bestätigungsschaltfläche enthalten, über die die Kündigungserklärung abgeben werden kann. Diese Bestätigungsschaltfläche muss gut lesbar sein und die Bezeichnung “Jetzt kündigen” oder eine entsprechend eindeutige Formulierung tragen.

Die Bestätigungsseite sowie die Bestätigungsschaltfläche müssen unmittelbar und leicht zugänglich sowie ständig verfügbar sein.

Hat der Verbraucher die Bestätigungsschaltfläche betätigt, muss er die abgegebene Kündigungserklärung mit Datum und Uhrzeit der Abgabe zum Nachweis auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Download als PDF, Aktivierung der Druckfunktion, Versand per E-Mail) speichern können.

Dritte Stufe:

Der Unternehmer muss dem Verbraucher den Inhalt sowie Datum und Uhrzeit des Zugangs der Kündigungserklärung sowie den Zeitpunkt, zu dem das Vertragsverhältnis durch Kündigung beendet werden soll, sofort auf elektronischem Wege in Textform bestätigen (z.B. per E-Mail).

 

Darstellung im Online-Shop

Zur Umsetzung der neuen Regelungen im Online-Shop empfehlen wir die folgende beispielhafte Darstellung.

Die Kündigungsschaltfläche “Verträge hier kündigen” kann im Footer des Online-Shops z.B. in Nähe der Schaltflächen für Rechtstexte eingebunden werden:

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Nach Klick auf die Schaltfläche “Verträge hier kündigen” gelangt der Verbraucher auf die Bestätigungsseite. Dort müssen Angaben zur Kündigung des Vertrages gemacht werden können, wozu sich ein Formular mit entsprechend beschrifteten Eingabefeldern anbietet:

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Nach Eingabe der Daten und Betätigen der Bestätigungsschaltfläche “Jetzt kündigen” ist dem Verbraucher die Kündigung auf elektronischem Wege in Textform (z.B. per E-Mail) zu bestätigen.

 

Folgen einer fehlenden bzw. unvollständigen Umsetzung

Wird die neue Kündigungsroutine gar nicht oder unzureichend umgesetzt, kann der Verbraucher den Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Verstöße gegen die neuen Vorschriften stellen zudem einen Wettbewerbsverstoß dar und sind abmahnbar.

 

3. Ab wann gelten die neuen Regelungen?

Die neuen Bestimmungen gelten zum 01.07.2022. 

Aufgrund des hohen Zeitaufwands, diemit der Integration der neuen Kündigungsroutine auf Ihren Internetpräsenzen verbunden ist, empfehlen wir die notwendigen Anpassungen bereits jetzt vorzubereiten, sodass diese zum 01.07.2022 nur noch aktiviert werden müssen.

 

4. Aktualisierung der Rechtstexte

Mit Wirksamwerden der dargestellten Änderungen ist eine Aktualisierung der AGB und Kundeninformationen für die betroffenen Internetpräsenzen notwendig.

Die aktualisierten AGB und Kundeninformationen stehen ab dem 01.07.2022 im Login-Bereich zur Verfügung.

Hinweis: Ergänzende Einstellungen im Rechtstext-Editor sind von Ihnen nicht vorzunehmen.

Schritte zur Aktualisierung Ihrer AGB und Kundeninformationen

  • Loggen Sie sich bitte mit Ihren persönlichen Zugangsdaten (E-Mail-Adresse + Passwort) im Login-Bereich ein.

  • Unter „Rechtssicherheit“ → „Rechtstexte“ finden Sie Ihre angelegten Internetpräsenzen.

  • Nach Anklicken des Download-Symbols für den entsprechenden Shop gelangen Sie auf die Seite „Rechtstexte herunterladen“. Hier können Sie die aktuelle Fassung der „AGB und Kundeninformationen“ herunterladen und auf der jeweiligen Internetpräsenz einbinden.

 

Ihre AGB und Kundeninformationen tragen trotz der Anpassung weiterhin das Datum 01.01.2022.

 

 

5. Hilfreiche Links

Um Ihnen jederzeit den besten Service zu bieten und unsere Angebote auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, nehmen Sie gern an unserer Umfrage teil.

Eine Übersicht aller Sondernewsletter finden Sie zum Nachlesen im Login-Bereich unter „Kundenkonto“ → „Mitgliedschaft“ → „Sondernewsletter-Archiv“.

 


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