Händlerbund Rechtsdienstleistungen: Rechtliche Sondernewsletter
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[Rechtlicher Sondernewsletter] Neue Energielabels ab 01. März 2021

Datum: 23.02.2021

Aktualisierung der Energielabels ab 01. März 2021

Ab 01. März 2021 gelten für einige Elektrogeräte neue Energielabels.

Inhaltsverzeichnis:

  • Hintergrund
  • Wer ist betroffen?
  • Was ist zu tun?
  • Wo erhalten Sie die neuen Energielabels und Produktdatenblätter?
  • Umsetzung auf Ihrer Internetpräsenz 
  • Bereitstellung des Energielabels auf Plattformen
  • Zusammenfassung
  • Weiterführende Hinweise

Hintergrund

Die EU-Kommission hat beschlossen, zur ursprünglichen A- bis G-Skala zurückzukehren und im Zuge dessen die Effizienzklassen auf Grundlage des aktuellen Standes der Technik und der voraussichtlichen Marktentwicklung neu zu gestalten. 

Weitere Neuerung ist zudem, dass die Label künftig zusätzliche Informationen, wie z.B. einen QR-Code enthalten.

Anhand der nachfolgenden Darstellung können Sie erkennen, ob Sie das richtige Label verwenden.

Wer ist betroffen?

Betroffen sind alle Händler, die nachfolgende Gerätearten vertreiben oder herstellen.

  • Geschirrspüler, 

  • Waschmaschinen, 

  • Waschtrockner (Waschmaschine und Trockner in einem Gerät),

  • Kühl- und Gefriergeräte sowie Weinlagerschränke und 

  • elektronische Displays insbesondere Fernsehgeräte und Monitore.

 

Was ist zu tun?

Als betroffener Händler sind Sie verpflichtet,  ab dem 01. März 2021 die neuen Energielabels zu verwenden und diese sowohl auf Ihren Internetpräsenzen als auch auf den Produkten selbst bzw. deren Verpackung auszutauschen.

Wichtig: Mit der Aktualisierung der Energielabels ist eine Änderung der Produktdatenblätter verbunden. Bitte tauschen Sie diese ebenfalls bei allen betroffenen Produkten aus. 

Hinweis:

Aufgrund der Übergangsfrist von 14 Arbeitstagen haben Sie bis zum 18. März 2021 Zeit, den Austausch der Energielabels vorzunehmen.

Danach dürfen die alten Labels für diese Geräte weder im Online-Shop noch im Ladengeschäft zu sehen sein und müssen vollständig gegen die neuen Energielabels ausgetauscht worden sein. Dies gilt gleichermaßen für die Produktverpackungen. Auch hier müssen die abgebildeten Energielabels ausgetauscht werden, z.B. durch Überkleben.

 

Wo erhalten Sie die neuen Energielabels und Produktdatenblätter?

Die neuen Energielabels und Produktdatenblätter werden von Ihrem Lieferanten zur Verfügung gestellt.

 

Umsetzung auf Ihrer Internetpräsenz 

Die elektronischen Energielabels und Produktdatenblätter müssen in der Nähe des Produktpreises dargestellt werden. Dies kann in Form einer Grafik oder über die sog. “geschaltete Anzeige” erfolgen. Umfangreiche Informationen können Sie dazu in den unseren Hinweisblättern nachlesen.

>> Hinweisblatt zu den Pflichten und Pflichtangaben beim Handel mit Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner

>> Hinweisblatt zu den Pflichten und Pflichtangaben beim Handel mit Kühlgeräten und Weinlagerschränken

>> Hinweisblatt zu den Pflichten und Pflichtangaben beim Handel mit Haushaltsgeschirrspülern

>> Hinweisblatt zu den Pflichten und Pflichtangaben beim Handel mit elektronische Displays

 

Bereitstellung des Energielabels auf Plattformen

Beachten Sie: Bei Plattformen, wie Amazon und eBay ist es nicht immer möglich, die Energielabels in der obigen Form darzustellen. Nutzen Sie daher bitte - soweit vorhanden - die von den Plattformen vorgesehenen Funktionen zum Einstellen der Energielabel. Über die konkreten Vorgaben können Sie sich bei dem entsprechenden Plattformbetreiber informieren.

Zusammenfassung

  1. Ab 01. März 2021 sind die neuen Energielabels zu verwenden. 

  2. Die ursprüngliche A- bis G-Skala ist zurück.

  3. Eine der wichtigstens Änderungen besteht darin, dass die Plusklassen (A+++, A++, A+) entfallen

  4. Ein neuer Bestandteil des Energielabels ist der QR-Code, um zusätzliche Produktinformationen zu erhalten.

  5. Ebenso neu sind die überarbeiteten Piktogramme, die Zusatzinformationen zum Produkt angeben. 

  6. Es gilt eine Übergangsfrist bis 18. März 2021, danach müssen die neuen Energielabels zwingend verwendet werden.

  7. Die Energielabels und Produktdatenblätter in elektronischer Form erhalten Sie von Ihren Lieferanten.

  8. Die “geschachtelte Anzeige” wird aktualisiert und sieht nunmehr wie folgt aus:

                               

Weiterführende Hinweise

Weitergehende Informationen zur Aktualisierung der Energielabel finden Sie in unserem News-Artikel

 

Eine Übersicht aller Sondernewsletter finden Sie zum Nachlesen im Mitgliederbereich unter "Mitgliedschaft" → "Newsletter-Archiv".

 


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