Händlerbund Rechtsdienstleistungen: Rechtliche Sondernewsletter
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[Rechtlicher Sondernewsletter] Neues Energielabel für Lichtquellen ab 01. September 2021

Datum: 10.08.2021

Aktualisierung des Energielabels für Lichtquellen ab 01. September 2021

Ab 01. September 2021 gilt für Lichtquellen ein neues Energielabel.

Inhaltsverzeichnis:

  • Begriffsbestimmung
  • Hintergrund
  • Wer ist betroffen?
  • Was ist zu tun?
  • Wo erhalten Sie das neue Energielabel und das Produktdatenblatt?
  • Umsetzung auf Ihrer Internetpräsenz 
  • Bereitstellung des Energielabels auf Plattformen
  • Zusammenfassung
  • Weiterführende Hinweise

Begriffsbestimmung

Eine “Lichtquelle“ bezeichnet “ein elektrisch betriebenes Produkt, das dafür bestimmt ist, Licht mit allen folgenden optischen Eigenschaften zu emittieren, oder das im Falle einer Lichtquelle, bei der es sich nicht um eine Inkandeszenz-Lichtquelle handelt, gegebenenfalls darauf abgestimmt werden soll, dass es Licht mit diesen optischen Eigenschaften emittiert, oder beides (...)”.

Als Lichtquelle gelten nachfolgende Produkte:

  • Leuchten oder andere Produkte (z.B.: Möbel und Haushaltsgeräte), die ein fest verbautes Leuchtmittel enthalten, welches nicht dazu bestimmt ist, vom Verbraucher entfernt zu werden;

  • Leuchtmittel, die einzeln angeboten werden und

  • Leuchtmittel, die entfern- bzw. austauschbar in einer Leuchte oder einem anderen Produkt enthalten sind. In diesem Fall ist allein das Leuchtmittel kennzeichnungspflichtig. 

Nicht als kennzeichnungspflichtige Lichtquellen gelten: 

  • LED-Dies und LED-Chips;

  • LED-Pakete;

  • Produkte, die (eine) Lichtquelle(n) enthalten, die zur Überprüfung entnommen werden kann/können;

  • Licht emittierende Teile einer Lichtquelle, die nicht zur Überprüfung als Lichtquelle entnommen werden können.

Ferner sind spezielle Lichtquellen nicht von der Kennzeichnungspflicht erfasst, wie beispielsweise 

  • Lichtquellen für Notbeleuchtung, Signalbeleuchtung, elektronische Displays, Kraftfahrzeuge oder medizinische Zwecke;

  • Lichtquellen in batteriebetriebenen Produkten, darunter z.B. Taschenlampen, Mobiltelefone mit integrierter Taschenlampe, Spielzeug mit Lichtquellen, ausschließlich batteriebetriebene Schreibtischlampen, Armbandlampen für Fahrradfahrer, solarbetriebene Gartenlampen.

Weitere Ausnahmen finden sich in Anhang III der Verordnung (EU) 2019/2020 bzw. Anhang IV der delegierten Verordnung (EU) 2019/2015 sowie deren Ergänzungen.

Hinweis: Ab dem 01.09.2021 werden fest verbaute Lampen mit dem sie umgebenden Produkt, als einheitliche Lichtquelle wieder kennzeichnungspflichtig. 

 

Hintergrund

Die EU-Kommission hat beschlossen, zur ursprünglichen A- bis G-Skala zurückzukehren und im Zuge dessen die Effizienzklassen auf Grundlage des aktuellen Standes der Technik und der voraussichtlichen Marktentwicklung neu zu gestalten. 

Eine weitere Neuerung ist zudem, dass das Label künftig zusätzliche Informationen, wie z.B. einen QR-Code enthält.

Anhand der nachfolgenden Darstellung können Sie erkennen, ob Sie das richtige Label verwenden:

alte Rechtslage                                                neue Rechtslage  

                   

Wer ist betroffen?

Betroffen sind alle Händler, die Lichtquellen vertreiben oder herstellen. 

 

Was ist zu tun?

Als betroffener Online-Händler sind Sie verpflichtet, ab dem 01. September 2021 das neue Energielabel zu verwenden und dieses auf Ihren Internetpräsenzen auszutauschen.

Wichtig: Mit der Aktualisierung des Energielabels ist auch eine Änderung des Produktdatenblatts verbunden. Bitte tauschen Sie dieses ebenfalls bei allen betroffenen Produkten im Online-Angebot aus. 

Hinweis:
Für Online-Händler gilt eine Umsetzungsfrist von 14 Arbeitstagen. Sie haben daher bis zum 20. September 2021 Zeit, um den Austausch des Energielabels vorzunehmen. Danach darf das alte Energielabel im Online-Shop nicht mehr zu sehen sein und muss vollständig entfernt bzw. ausgetauscht werden. Dies gilt gleichermaßen für die Produktverpackungen im Online-Handel. Auch hier muss das abgebildete Energielabel ausgetauscht werden, z.B. durch Überkleben.

Im stationären Handel haben die Händler hingegen insgesamt 18 Monate, also bis zum 01. März 2023, Zeit das Label auszutauschen. 

 

Wo erhalten Sie das neue Energielabel und das Produktdatenblatt?

Das neue Energielabel und Produktdatenblatt werden von Ihrem Lieferanten zur Verfügung gestellt.

 

Umsetzung auf Ihrer Internetpräsenz 

Das elektronische Energielabel und Produktdatenblatt müssen in der Nähe des Produktpreises dargestellt werden. Dies kann in Form einer Grafik oder über die sog. “geschaltete Anzeige” erfolgen. Umfangreiche Informationen können Sie dazu in unserem Hinweisblatt im Händlerbund Marketplace nachlesen.

 

Bereitstellung des Energielabels auf Plattformen

Beachten Sie: Bei Plattformen, wie Amazon und eBay ist es nicht immer möglich, das Energielabel in der obigen Form darzustellen. Nutzen Sie daher bitte - soweit vorhanden - die von den Plattformen vorgesehenen Funktionen zum Einstellen des Energielabels. Über die konkreten Vorgaben können Sie sich bei dem entsprechenden Plattformbetreiber informieren.

 

Zusammenfassung

  1. Ab 01. September 2021 ist das neue Energielabel zu verwenden. 

  2. Die ursprüngliche A- bis G-Skala ist zurück.

  3. Eine der wichtigsten Änderungen besteht darin, dass die Plusklassen (A+++, A++, A+) entfallen

  4. Ein neuer Bestandteil des Energielabels ist der QR-Code, um zusätzliche Produktinformationen zu erhalten.

  5. Ebenso neu sind die überarbeiteten Piktogramme, die Zusatzinformationen zum Produkt angeben.

  6. Es gilt eine Übergangsfrist bis 20. September 2021, danach muss das neue Energielabel zwingend verwendet werden.

  7. Das Energielabel und Produktdatenblatt in elektronischer Form erhalten Sie von Ihrem Lieferanten.

  8. Die “geschachtelte Anzeige” wird aktualisiert und sieht nunmehr wie folgt aus:

  9. Alle Lichtquellen müssen ab 1. Mai 2021 in der EPREL-Produktdatenbank gelistet sein.

 

Weiterführende Hinweise

Weitergehende Informationen zur Aktualisierung des Energielabels finden Sie in unserem News-Artikel und den HB-News.

Eine Übersicht aller Sondernewsletter finden Sie zum Nachlesen im Mitgliederbereich unter "Mitgliedschaft" → "Newsletter-Archiv".

 


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