Händlerbund Rechtsdienstleistungen: Rechtliche Sondernewsletter
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[Rechtlicher Sondernewsletter] Neujahrs-Update 2021/2022

Datum: 15.12.2021

Neujahrs-Update: Aktualisierung der AGB und Kundeninformationen zum 01.01.2022

 

Inhaltsverzeichnis:

 

Allgemeines

Um Ihre Online-Präsenz(en) fit für das Jahr 2022 zu machen, haben wir Ihre Rechtstexte aktualisiert. 

Neben sprachlichen und inhaltlichen Anpassungen der AGB und Kundeninformationen für den Verkauf von Waren und/oder digitalen Inhalten im B2C und B2B-Bereich haben wir weitere Ergänzungen im Rechtstext-Editor vorgenommen. 

Die Ergänzungen betreffen im Abschnitt “Einstellungen AGB” 

  • beim Verkauf von digitalen Inhalten die Abfragen zur Nutzungslizenz und

  • beim Verkauf von Waren die Abfrage zur versandkostenfreien Lieferung

 

Beispiel: Online-Shop - Einstellungen AGB

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Beispiel: Online-Shop - Einstellungen AGB

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Vor Austausch Ihrer AGB und Kundeninformationen sind die ergänzten Einstellungen neu vorzunehmen und zu speichern.

Wichtig: Hiervon NICHT betroffen sind die Verkaufskanäle Präsentationsseite ohne Verkauf, Social Media Plattform (außer Facebook), Blog, Forum und Facebook Unternehmensseite.

Weiterhin wurde unter “Shopdaten” für den eigenen Online-Shop eine Abfrage für das Angebot von Streaming (digitalen Dienstleistungen) ergänzt. Soweit Sie diese Dienstleistung über Ihren eigenen Online-Shop anbieten, müssen Sie vor Austausch Ihrer Rechtstexte die Abfrage mit “ja” beantworten.

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Zu welchem Zeitpunkt stehen die neuen Rechtstexte im Rechtstext-Editor zum Download bereit?

Die aktualisierten AGB und Kundeninformationen stehen ab 01. Januar 2022 im Mitgliederbereich zur Verfügung und können nach nochmaliger Überprüfung Ihrer im Rechtstext-Editor getroffenen Einstellungen heruntergeladen und genutzt werden. Bitte tauschen Sie wegen der ab 01. Januar 2022 geltenden neuen Rechtslage Ihre AGB und Kundeninformationen noch am 01. Januar 2022 aus.

 

 

Schritte zur Aktualisierung Ihrer Rechtstexte im Händlerbund-Mitgliederbereich

  • Loggen Sie sich bitte mit Ihren persönlichen Zugangsdaten (E-Mail-Adresse + Passwort) in den Mitgliederbereich ein.

  • Unter “Recht” → “Rechtstexte” finden Sie eine Übersicht Ihrer Internetpräsenzen.

  • Nach Anklicken Ihrer Shops können Sie die Rechtstexte konfigurieren.

  • Konfigurieren Sie Ihre Einstellungen, insbesondere unter “Einstellungen AGB” neu bzw. prüfen Sie, ob die bereits getroffenen Einstellungen noch zutreffen. Anschließend gehen Sie auf “speichern & weiter”. 

  • Auf der Seite “Rechtstexte herunterladen” können Sie die aktuelle Fassung der AGB und Kundeninformationen (datiert auf den 01.01.2022) herunterladen.

 

 

Weitere Neuerungen

 

1. Bedingungen zur Bereitstellung von digitalen Inhalten

Ab 01. Januar 2022 stellen wir Ihnen zudem über den Rechtstext-Editor die Möglichkeit zur Verfügung, beim ausschließlichen Verkauf von digitalen Inhalten über den eigenen Online-Shop unter “Einstellungen Zahlung und Versand” Bedingungen zur Bereitstellung im Rechtstext-Editor zu hinterlegen.

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2. Elektrogesetz

Für Händler von Elektro- und Elektronikgeräten gelten ab 01. Januar 2022 darüber hinaus erweiterte Rücknahmepflichten.

Das ist neu:

  • Onlinehändler mit mehr als 400 m² Lager- und Versandfläche müssen bei der 1:1-Rücknahme der Gerätekategorien 1 (Wärmeüberträger wie Kühlschränke aber auch Luftbefeuchter und Camping Kühlboxen), 2 (Bildschirme mit einer Oberfläche >100 cm²) und 4 (Geräte größer 50 cm) nach Anlage 1 zum ElektroG eine kostenfreie Abholung an der Haustür des Kunden anbieten, sofern dort durch Auslieferung die Abgabe erfolgt.

  • Betroffene Händler sind verpflichtet, ihre Kunden bei Abschluss eines Kaufvertrages, aktiv über deren Absicht zu befragen, bei der Auslieferung eines neuen Gerätes ein Altgerät zurückzugeben.

  • Es gelten erweiterte Hinweispflichten nach § 18 ElektroG.

  • Hinterlegung eines Rücknahmekonzeptes bei der Stiftung EAR für zu registrierende B2B-Geräte nach § 7a ElektroG.

  • Neue Rücknahmepflichten von Lebensmittelhändlern mit einer Gesamtverkaufsfläche von über 800 m², § 17 ElektroG.

  • Entnahme von Batterien muss zerstörungsfrei und mit handelsüblichen Werkzeugen möglich sein, § 4 ElektroG.

Mehr dazu finden Sie in unserem Hinweisblatt.

Was ist zu tun?

Sofern Sie Hersteller oder rücknahmepflichtiger Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten sind, tauschen Sie bitte Ihre Hinweise zur Elektro- und Elektronikaltgeräteentsorgung aus. Gerne können Sie sich bezüglich des Hinweistextes an die Rechtsberatung des Händlerbundes wenden.

Im Checkout-Prozess des Online-Shops ist darüber hinaus eine Checkbox für die Endnutzer einzubinden, mit der erfragt wird, ob der Kunde bei der Auslieferung des neuen Geräts ein Altgerät zurückzugeben möchte. Nähere Informationen zu dieser Thematik können Sie hier nachlesen. 

Als rücknahmepflichtiger Vertreiber gelten diejenigen Händler, die mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 m² sowie Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen.  

 

Hinweis: 
Die neuen Pflichten treffen nur Hersteller und rücknahmepflichtige Vertreiber. Für alle anderen Händler besteht kein Handlungsbedarf.

 

Hilfreiche Links

>> Weiterführende Hinweise zu der ab 01. Januar 2022 geltenden neuen Rechtslage finden Sie hier.

>> Hinweisblatt zum Handel mit Elektrogeräten

 


Hast du noch weitere Fragen? Wir stehen bereit zu helfen.

 

Aktuelle Stammdaten?

Bitte prüfen Sie bei dieser Gelegenheit, ob Ihre Angaben in den Stammdaten, die Sie im Mitgliederbereich unter “Mitgliedschaft” → “Meine Mitgliedschaft” → “Firmendaten ändern” hinterlegt haben, noch aktuell sind und aktualisieren Sie diese bei Bedarf. Soweit Änderungen notwendig sind, müssen Sie nach erfolgter Anpassung Ihr Impressum für Ihre Internetpräsenzen neu herunterladen und entsprechend austauschen. Gehen Sie hierfür, wie oben beschrieben, vor.

 

Um Ihnen jederzeit den besten Service zu bieten und unsere Angebote auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, nehmen Sie gern an unserer Umfrage teil.

Eine Übersicht aller Sondernewsletter finden Sie zum Nachlesen im Mitgliederbereich unter "Mitgliedschaft" → "Newsletter-Archiv".