Datum: 29.11.2022
Neujahrs-Update:
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Aktualisierung der Rechtstexte
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Neue Datenschutzklauseln
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Neuerungen zum Verkauf von Elektro- und Elektronikprodukten und
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Änderungen des Verpackungsgesetzes
Inhaltsverzeichnis
1. Aktualisierung Ihrer Rechtstexte
Inhaltliche und sprachliche Anpassungen gibt es innerhalb der Rechtstexte für die Zahlungsdienstleister:
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PayPal (mit oder ohne PayPal Checkout)
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Klarna / Sofort
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Stripe
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Mollie
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Unzer (ehemals PaySafe)
Betroffen davon sind Händler, die Zahlarten dieser Zahlungsdienstleister in Ihrem Online-Shop, Plattform-Shop oder Printkatalog anbieten.
Eine Übersicht, welche Rechtstexte in diesem Zusammenhang von Ihnen auszutauschen sind, finden Sie unter “Was ist zu tun?”.
Die AGB / Kundeninformationen für den Verkauf von gebrauchten Waren wurden ebenfalls aktualisiert.
Handeln Sie über Ihren Online-Shop und/oder Plattform-Shop mit gebrauchter Ware, sind Sie von der Anpassung betroffen.
a) Was ist zu tun?
Bitte tauschen Sie nachfolgende Rechtstexte auf den betreffenden Internetpräsenzen aus.
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Beim Verkauf von gebrauchter Ware -> die AGB / Kundeninformationen;
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Bei Nutzung der genannten Zahlungsdienstleister hilft Ihnen die nachfolgende Tabelle
Zahlart |
Welche Rechtstexte tausche ich aus? |
PayPal (ohne PayPal Checkout) |
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PayPal (mit PayPal Checkout) |
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Klarna / Sofort |
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Stripe |
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Mollie |
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Unzer |
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*sofern im Rechtstext-Editor verfügbar |
Hinweis: Es sind keine erneuten Einstellungen im Rechtstext-Editor erforderlich. Es genügt, die genannten Rechtstexte herunterzuladen und einzubinden.
Sie erhalten die angepassten Rechtstexte ab sofort über den Login-Bereich.
c) Schritte zur Aktualisierung Ihrer Rechtstexte
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Loggen Sie sich bitte mit Ihren persönlichen Zugangsdaten (E-Mail-Adresse + Passwort) im Login-Bereich ein.
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Unter „Rechtssicherheit“ → „Rechtstexte“ finden Sie Ihre angelegten Internetpräsenzen.
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Nach Anklicken des ↓-Symbols gelangen auf die Seite „Rechtstexte herunterladen“. Hier können Sie die aktuelle Fassung der „AGB und Kundeninformationen“ (datiert auf den 29.11.2022), „Datenschutzerklärung“ (datiert auf den 29.11.2022) sowie der „Zahlungs- und Versandbedingungen“/ „Zahlungsbedingungen“ herunterladen, um diese anschließend auf Ihren Internetpräsenzen einzubinden.
2. Neue Datenschutzklauseln
Wir haben unser Angebot von Datenschutzklauseln erweitert, um
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die Datenverarbeitung bei Bewerbungen (per E-Mail oder über ein Bewerbungsformular),
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die Übermittlung von Bildern (per E-Mail oder über einen Upload),
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das Analyse-Tool Google Analytics 4
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den Google Dienst Google Signals
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das Cookie-Consent-Tool “JTL Cookie Tool im JTL5 Shop”
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das Werbetracking-Tool Criteo Retargeting
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die Terminbuchungsfunktion von HubSpot
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den Google Dienst Google Translate
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den Dienst LinkedIn Sales Navigator
Sie erhalten die Klauseln für Ihren eigenen Online-Shop, Präsentationsseiten ohne Verkauf, Blogs oder Foren. Auf Plattformen wie eBay und Amazon sowie auf Social Media Präsenzen können diese Dienste nicht genutzt werden.
3. Neuerungen zum Verkauf von Elektro- und Elektronikprodukten
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B2B-Geräte müssen ab dem 01.01.2023 mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet sein.
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Händler, die im Ausland sitzen und in Deutschland mehr als 20 aktive Registrierungen von Elektro- und Elektronikprodukten innehaben, müssen ab dem 01.01.2023 eine gebührenpflichtige Prüfung und Zulassung des Bevollmächtigten durch die Stiftung EAR vornehmen.
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Ab dem 01.07.2023 besteht für Plattformbetreiber und Fulfillment-Dienstleister eine Prüfpflicht darüber, ob die über sie angebotenen Elektrogeräte bei der Stiftung EAR registriert sind. Daher fordern u.a. Plattformen, wie Amazon und eBay, betroffene Händler dazu auf, die WEEE-Nummern ihrer Produkte bzw. Hersteller zu hinterlegen.
Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Hinweisblatt “Handel mit Elektrogeräten”.
4. Änderungen des Verpackungsgesetzes zum 01.01.2023
Letztvertreiber von Einwegverpackungen für Lebensmittel und Getränke (zum Mitnehmen) müssen zum Stichtag (01.01.2023) zusätzlich zur Einwegverpackung aus Kunststoff oder mit einem Kunststoffanteil eine Mehrwegalternative anbieten. Für kleine Unternehmen im Sinne des § 34 VerpackG besteht die Möglichkeit, Lebensmittel oder Getränke in von Kunden selbst mitgebrachten Behältern abzufüllen.
Wenn eine Mehrwegverpackung nicht zu einem höheren Preis oder schlechteren Bedingungen angeboten oder ein Hinweis auf das Anbieten von Mehrwegverpackungen unterlassen wird, kann fortan eine Geldbuße bis zu jeweils 10.000 Euro fällig werden.
5. Aktuelle Stamm- und Shopdaten?
Prüfen Sie bei dieser Gelegenheit, ob Ihre Angaben in den
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Stammdaten, die Sie im Login-Bereich unter „Kundenkonto“ → „Meine Daten“ → „Firmendaten“ hinterlegt haben, noch aktuell sind und aktualisieren Sie diese bei Bedarf. Soweit Änderungen notwendig sind, ist es erforderlich, nach Anpassung der Daten, Ihr Impressum für alle Internetpräsenzen neu herunterzuladen und auszutauschen.
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Shopdaten unter „Rechtssicherheit“ → „Rechtstexte“ für Ihre angelegten Shops korrekt und vollständig sind und passen Sie diese bei Aktualisierungsbedarf an.
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