Händlerbund Rechtsdienstleistungen: Rechtliche Sondernewsletter
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[Rechtlicher Sondernewsletter] Neujahrs-Update 2023/2024


Datum: 29.11.2023

Neujahrs-Update:

  • Aktualisierung der Rechtstexte
  • Neue Datenschutzklauseln
  • Weitere Änderungen

Das Jahr 2024 steht vor der Tür und es gibt einige aufregende Änderungen, die auf Sie zukommen. Lassen Sie uns gemeinsam auf die wichtigsten Neuerungen schauen. 

Aktualisierung Ihrer Rechtstexte

Werfen wir zunächst einen Blick auf die Änderung Ihrer Rechtstexte. Die aktualisierten Rechtstexte stehen Ihnen ab sofort zur Verfügung. 

1. Impressum

Wussten Sie, dass sich auf Ihrer Internetpräsenz eingebettete Videos/Videoformate auf Ihr Impressum auswirken? Ist eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt, müssen Sie die zuständige Landesmedienanstalt und das Land, in dem Sie Ihren Sitz haben, im Impressum der betroffenen Internetpräsenz angeben:

  • Sie halten 5 oder mehr veröffentlichte Videos auf Ihrer Internetpräsenz zum Abruf bereit
    oder
  • Sie zählen 500 oder mehr Abonnenten für alle veröffentlichten Videos auf Ihrer Internetpräsenz 
    oder 
  • Sie verzeichnen 500.000 oder mehr Aufrufe für alle veröffentlichten Videos auf Ihrer Internetpräsenz

Hinweis: Als Videomaterial gelten sämtliche Videoformate (auch Kurzformate, wie Reels), die aus eigener oder fremder Herstellung stammen.

Um Ihnen die Angabe zu erleichtern, steht Ihnen ab sofort eine praktische Abfrage in den Einstellungen für das Impressum zur Verfügung, siehe Screenshot.

Beispiel Online-Shop:

Mit Beantwortung der neuen Abfrage wird die Angabe der Landesmedienanstalt in Ihrem Impressum automatisiert hinterlegt wird.

Stellen Sie in diesem Zusammenhang sicher, dass Sie bei Ihren Firmendaten auch das Bundesland ausgewählt haben.

Auszug Firmendaten:

Die Angabe des Sitzlandes ist bereits in Ihrem Impressum enthalten.

2. Datenschutzerklärung

Außerdem haben wir die Datenschutzerklärung aktualisiert. In folgenden Fällen müssen Sie Ihre Datenschutzerklärung in jedem Fall austauschen und bei Bedarf die Einstellungen anpassen. 

  • Sie handeln auf Marktplätzen, wie eBay und Amazon: Unser System hatte leider einen kleinen technischen Fehler. Daher müssen wir Sie bitten, Ihre Datenschutzerklärung auszutauschen. Neue Einstellungen müssen nicht vorgenommen werden.
  • Ihr Unternehmenssitz ist in Sachsen: Das Bundesland Sachsen hat den Namen der Aufsichtsbehörde geändert. An den Einstellungen müssen Sie nichts ändern.
  • Sie nutzen Matomo oder Google Analytics 4: Hier haben wir die Abfragen optimiert. Aus technischen Gründen mussten wir die Einstellungen auf die Standardauswahl zurücksetzen, siehe Screenshot.

    Bitte überprüfen Sie daher die Einstellungen und passen Sie diese bei Bedarf an.

    Betroffen sind ausschließlich Ihre eigenen Online-Shops, Präsentationsseiten ohne Verkauf, Blogs und Foren. Nicht betroffen sind Marktplatzpräsenzen auf Amazon, eBay und Co.

  • Sie nutzen Calendly: Da sich der Dienst nach dem neuen Datenschutzabkommen TADPF zertifiziert hat, haben wir die Datenschutzerklärung entsprechend für Sie angepasst. Neue Einstellungen müssen nicht vorgenommen werden. 
    Betroffen sind ausschließlich Ihre eigenen Online-Shops, Präsentationsseiten ohne Verkauf, Blogs und Foren.
  • Sie betreiben eine Präsentationsseite ohne Verkauf, einen Blog oder ein Forum: Hier gibt es eine neue Abfrage für die Server Logfiles. Bei Nutzung eines Content-Management-Systems eines Drittanbieters muss die Abfrage mit „Ja“ beantwortet und der Anbieter ausgewählt werden. 
    Auszug Einstellungen Datenschutzerklärung:

Neue Datenschutzklauseln

Ab sofort erhalten Sie folgende neue Klauseln für Ihre Datenschutzerklärung.

  • Versendung von Bewertungserinnerungen,
  • Nutzung von Adressvalidierungs-Tools, wie Endereco und Google Maps API,

  • Nutzung einer internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz,
  • Nutzung des Sicherheits-Plug-ins Wordfence,
  • Nutzung des SoundCloud Audio Players

Schritte zur Aktualisierung Ihrer Rechtstexte

  • Loggen Sie sich bitte mit Ihren persönlichen Zugangsdaten (E-Mail-Adresse + Passwort) im Login-Bereich ein.
  • Unter “Rechtssicherheit” → “Rechtstexte” gelangen Sie zu Ihren Internetpräsenzen.
  • Nach Anklicken des betroffenen Shops können Sie die Rechtstexte konfigurieren.
  • Konfigurieren Sie Ihre Einstellungen für das Impressum / die Datenschutzerklärung bzw. prüfen Sie, ob die bereits getroffenen Einstellungen zutreffen. Anschließend gehen Sie auf “speichern & weiter”.
  • Über die Seite “Rechtstexte herunterladen” können Sie die aktuelle Fassung der Datenschutzerklärung (datiert auf den 29.11.2023) und des Impressums herunterladen.

Diese Änderungen warten 2023 noch auf Sie!

Kennzeichnung von Wein 

Ab dem 08.12.2023 muss auch für Weine eine vollständige Lebensmittelkennzeichnung erfolgen. Die Ausnahme, nach der bisher auf die Angabe des Zutatenverzeichnisses und einer Nährwertdeklaration verzichtet werden konnte, fällt weg. Alle erforderlichen Kennzeichnungen müssen auch in die Produktbeschreibung Ihres Online-Shops oder Ihres Marktplatz-Angebotes aufgenommen werden. Keine Sorge: Weine, die vor dem Stichtag hergestellt wurden, dürfen noch nach den bisherigen Kennzeichnungspflichten auf den Markt gebracht werden.

Hinweisgeberschutzgesetz

Ab dem 17.12.2023 müssen Unternehmen mit durchschnittlich mindestens 50 Beschäftigten eine sogenannte interne Meldestelle einrichten. Haben Sie als interne Meldestelle eine technische Lösung auf Ihrer Webseite integriert, müssen Sie Ihre Datenschutzerklärung anpassen. Entsprechende Klauseln erhalten Sie ab sofort über den Rechtstext-Editor.

Weitere Informationen finden Sie hier

Schon gewusst?

“Mikroplastik-Verbot”

Seit dem 17.10.2023 gibt es neue Verbotsvorschriften in der EU für bestimmte Mikroplastik-Produkte. Insbesondere besteht ein allgemeines Vertriebsverbot für bestimmte synthetische Polymermikropartikel (= Mikroplastik), wenn diese als solche (d.h. als Mikroplastik-Partikel) oder in Gemischen in einer bestimmten Konzentration in Verkehr gebracht werden. Der EU-Gesetzgeber sieht hier konkrete Ausnahmen und Übergangszeiträume vor. Zu den derzeit betroffenen Produkten gehören insbesondere kosmetische Mittel, die Mikroperlen enthalten und loser Glitter aus Kunststoff. Lesen Sie hier gern weiter.

Das kommt zum 01.01.2024 auf Sie zu!

Pfandpflicht für Milchgetränke

Ab dem 01.01.2024 werden auch Milchgetränke pfandpflichtig. Betroffen sind: Milch, Milchmischgetränke mit einem Milchanteil von mindestens 50 Prozent und sonstige trinkbare Milcherzeugnisse, wie etwa Joghurt oder Kefir, die in Einwegkunststoffgetränkeflaschen mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3,0 Liter angeboten werden. Das Pfand muss als sonstiger Preisbestandteil zusätzlich zum Verkaufspreis angegeben werden. 

Für die Erstinverkehrbringer dieser Getränke ist zu beachten, dass die betroffenen Verpackungen bis einschließlich 31.12.2023 noch der Systembeteiligungspflicht im dualen System nach § 7 Absatz 1 VerpackG unterliegen. Danach sind diese nicht mehr bei der Mengenmeldung zu berücksichtigen. 

Die Abgabe der Produkte in anderen Verpackungen als Einwegkunststoffgetränkeflaschen bleibt weiterhin pfandfrei.

Einwegkunststoff

Ab dem 01.01.2024 müssen Hersteller von Einwegkunststoffprodukten, wie z.B. To-Go-Lebensmittelbehältnissen, Tabakfilter, Folienverpackungen oder Luftballons, eine Mengenmeldung abgeben, eine Abgabe zahlen und sich beim Umweltbundesamt registrieren.

Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts

Am 01.01.2024 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts in Kraft. Betroffen sind die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), offene Handelsgesellschaft (oHG) und Kommanditgesellschaft (KG). GbRs können sich künftig in einem speziellen Gesellschaftsregister eintragen lassen und sich als „eGbR“ firmieren. Dies ist immer dann verpflichtend, wenn als GbR Grundstücksgeschäfte getätigt werden sollen. Eine darüber hinausgehende allgemeine Eintragungspflicht besteht hingegen nicht.

Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts 

Zum 01.01.2024 ändern sich für Arbeitgeber einige gesetzliche Vorgaben hinsichtlich der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Insbesondere wird eine weitere Staffel der Ausgleichsabgabe eingeführt, die grundsätzlich für Arbeitgeber ab 21 Beschäftigten gilt. Diese ist erstmals zum 31.03.2025 zu zahlen, soweit die Abgabe für das Jahr 2024 fällig wird. Für kleinere Arbeitgeber gelten Sonderregelungen. 

Nach dem Gesetz sind alle Arbeitgeber zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen verpflichtet, die mindestens 20 Arbeitsplätze im Jahresdurchschnitt vorhalten. Solange die Arbeitgeber dieser Verpflichtung nicht nachkommen, haben sie für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen eine Ausgleichsabgabe zu leisten. Ziel des Gesetzes ist die Integration von Menschen mit Behinderungen und diese dabei zu unterstützen, eine reguläre Arbeit zu erhalten. 

Durch die gesetzlichen Neuregelungen werden darüber hinaus auch die Mittel aus der Ausgleichsabgabe gezielter für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwendet. Ebenso wird das Bewilligungsverfahren für Anspruchsleistungen des Integrationsamtes beschleunigt. Zudem wird die bisherige Begrenzung des Lohnkostenzuschusses beim Budget für Arbeit aufgehoben, um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung für Arbeitgeber attraktiver zu gestalten. Das Budget für Arbeit umfasst einen dauerhaften Zuschuss zu den Lohnkosten. 

Mindestlohn

Der Mindestlohn soll zum 01.01.2024 auf 12,41 € brutto pro Stunde ansteigen. Diese Lohnuntergrenze ist dann von allen Arbeitgebern zu berücksichtigen. 

Der gesetzliche Mindestlohn soll einen Mindestschutz der Beschäftigten bieten und faire Wettbewerbsbedingungen schaffen. Die nunmehrige Erhöhung geht auf eine Empfehlung der unabhängigen Mindestlohnkommission zurück, welche die Mindestlohnhöhe regelmäßig prüft.

Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn werden mit harten Strafen und hohen Bußgeldern sanktioniert. Zudem sind Dokumentationspflichten zu beachten.

Die nächste Erhöhung des Mindestlohnes steht sodann zum 01.01.2025 an.

Hilfreiche Links

Weitere Informationen zu den anstehenden Änderungen für 2024 finden Sie hier und hier.

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