Händlerbund Rechtsdienstleistungen: Rechtliche Sondernewsletter
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[Rechtlicher Sondernewsletter] Pflicht zur Angabe von WEEE-Nummern ab dem 01.07.2023 beim Verkauf von Elektrogeräten auf Plattformen


Datum: 10.05.2023

Ab 01.07.2023 Pflicht zur Angabe der WEEE-Nummern auf Plattformen beim Verkauf von Elektrogeräten


Plattformbetreiber und Fulfillment-Dienstleister haben ab dem 01.07.2023 eine Prüfpflicht dahingehend, ob die über sie angebotenen Elektrogeräte bei der Stiftung ear registriert sind. Daher fordern Plattformen, wie Amazon, eBay und Kaufland, betroffene Händler dazu auf, die WEEE-Nummern der Elektrogeräte zu hinterlegen.

Wird keine WEEE-Nummer für die entsprechenden Elektrogeräte bei den Plattformen hinterlegt, kann dies spätestens ab dem 01.07.2023 zur Produkt- bzw. Kontosperrung führen.

In diesem Artikel erhalten Sie alle Informationen rund um die neuen Pflichten sowie unser FAQ.

Rechtlicher Hintergrund

Alle Elektrogeräte, die unter das Elektrogesetz fallen und in Deutschland verkauft werden, müssen von demjenigen, der als Hersteller gilt, bei der Stiftung ear registriert werden. Im Zuge dieser Registrierung erhält der Hersteller die sog. WEEE-Nummer.

Zum 01.07.2023 werden nun auch die Plattformen verstärkt in die Verantwortung genommen und sind damit in der Pflicht, sicherzustellen, dass die über sie angebotenen Elektrogeräte ordnungsgemäß registriert sind.

Aus diesem Grund fordern die Plattformen, die Händler von Elektrogeräten auf, die WEEE-Nummern der angebotenen Elektrogeräte zu hinterlegen.

Wer ist betroffen?

Jeder Händler von Elektrogeräten ist betroffen. Dies gilt gleichermaßen für diejenigen, die als Hersteller im Sinne des Elektrogesetzes gelten, als auch für Händler, die lediglich Vertreiber von Elektrogeräten sind.

Was ist zu tun?

  1. Verfügen Sie über eine eigene WEEE-Nummer, weil Sie sich als Hersteller bei der Stiftung ear registriert haben? Dann hinterlegen Sie diese bitte in Ihrem Verkäuferkonto bei der jeweiligen Plattform.
  2. Sind Sie selbst nicht Hersteller, sondern lediglich Händler von Elektrogeräten und verfügen daher über keine eigene WEEE-Nummer? Dann sind die WEEE-Nummern Ihrer Hersteller / Lieferanten auf den jeweiligen Plattformen zu hinterlegen.

Hinweis: Eine Aktualisierung der Rechtstexte ist nicht erforderlich.

Wie wird die WEEE-Nummer hinterlegt?

Die WEEE-Nummer wird ausschließlich in Ihrem Verkäuferkonto hinterlegt, damit die jeweilige Plattform prüfen kann, ob die Elektrogeräte, die Sie vertreiben, bei der Stiftung ear registriert sind. 

Wichtiger Hinweis zum Handel auf Amazon: Amazon verlangt, dass die WEEE-Nummern spätestens bis zum 05.06.2023 hinterlegt werden und stellt dazu folgende Hilfeseite bereit. Bitte handeln Sie daher rechtzeitig.

Wichtiger Hinweis zum Handel auf eBay: Auf Nachfrage hat uns eBay mitgeteilt, dass eBay nur die Möglichkeit geschaffen hat, eine eigene WEEE-Nummer im Verkäuferprofil zu hinterlegen. Das heißt, sollten Sie als Hersteller oder Importeur nach dem ElektroG gelten und somit zur Registrierung der Produkte verpflichtet sein, dann ist Ihre eigene WEEE-Nummer im Verkäuferkonto auf eBay zu hinterlegen. Sind Sie selbst nicht zur Registrierung nach dem ElektroG verpflichtet, kann dieses Feld leer bleiben und muss nicht ausgefüllt werden. Weitere Hinweise von eBay finden Sie hier.

FAQ

In diesem Bereich werden häufig gestellte Fragen zur Hinterlegung der WEEE-Nummern ab 01.07.2023 auf Plattformen gesammelt und beantwortet.

1. Wo finde ich die WEEE-Nummer meines Herstellers / Lieferanten?

Die WEEE-Nummer des Herstellers / Lieferanten finden Sie auf der Rechnung und/oder im Impressum des Herstellers. Ist diese dort nicht zu finden, ist Ihr Lieferant wahrscheinlich nicht der Hersteller im Sinne des Elektrogesetzes, sondern bezieht die Elektrogeräte auch nur von einem anderen Unternehmen. Kontaktieren Sie daher in diesem Fall Ihren Lieferanten/Großhändler und fragen diesen nach der WEEE-Nummer. 

2. Gibt es ein Register, in dem ich die WEEE-Nummer des Herstellers / der Marke der Elektrogeräte, die ich verkaufe, einsehen kann? 

Ja, das Register finden Sie hier.

3. Ich verkaufe Elektrogeräte mehrerer Hersteller / Marken, muss ich demnach mehrere WEEE-Nummern hinterlegen?

Ja, da es eine Pflicht der jeweiligen Plattformen ist, zu überprüfen, ob die angebotenen Elektrogeräte ordnungsgemäß registriert sind, sollte Ihnen jede Plattform die Möglichkeit bieten,  unterschiedliche WEEE-Nummern zu hinterlegen.

Wichtiger Hinweis zum Handel auf eBay: Auf Nachfrage hat uns eBay mitgeteilt, dass eBay nur die Möglichkeit geschaffen hat, eine eigene WEEE-Nummer im Verkäuferprofil zu hinterlegen. Das heißt, sollten Sie als Hersteller oder Importeur nach dem ElektroG gelten und somit zur Registrierung der Produkte verpflichtet sein, dann ist Ihre eigene WEEE-Nummer im Verkäuferkonto auf eBay zu hinterlegen. Sind Sie selbst nicht zur Registrierung nach dem ElektroG verpflichtet, kann dieses Feld leer bleiben und muss nicht ausgefüllt werden. Weitere Hinweise von eBay finden Sie hier.

4. Was passiert, wenn die Plattform keine Möglichkeit geschaffen hat, die WEEE-Nummer(n) im Verkäuferkonto zu hinterlegen?

Dass die Plattformen im Verkäuferkonto kein Feld zur Hinterlegung der WEEE-Nummern geschaffen hat, muss nicht zwangsläufig bedeuten, dass die Plattform die ordnungsgemäße Registrierung der Elektrogeräte nicht prüft.

Bleiben Sie daher ruhig.

Es gibt auch andere Möglichkeiten, die ordnungsgemäße Registrierung sicherzustellen, z.B. durch eine Abfragemöglichkeit oder durch Bestätigung per E-Mail.

Im Zweifelsfall empfehlen wir, direkt mit der Plattform in Verbindung zu treten. Auch können Sie proaktiv eine Liste mit den entsprechenden Elektrogeräten und WEEE-Nummern vorbereiten, um hier schnell auf Anfragen der Plattformen reagieren zu können

5. Was passiert, wenn mein Lieferant mir keine WEEE-Nummer nennen kann? 

Erhalten Sie keine WEEE-Nummer Ihres Lieferanten / Großhändlers und finden Sie diese auch nicht in dessen Impressum oder Rechnungen, kann es sein, dass die Elektrogeräte noch nicht bei der Stiftung ear registriert sind. Kontaktieren Sie in diesem Fall Ihren Lieferanten / Großhändler und fragen nach. Kann Ihnen dieser keine WEEE-Nummer nennen, gelten Sie im Zweifel selbst als Hersteller/-in und müssen sich bei der Stiftung ear registrieren. Sie erhalten sodann eine WEEE-Nummer zugeteilt, die Sie bei der jeweiligen Plattform hinterlegen können. 

6. Muss ich mich als Händler trotzdem selbst bei der Stiftung ear registrieren?

Eine eigene Registrierung bei der Stiftung ear ist nur notwendig, wenn der Hersteller die Elektrogeräte noch nicht registriert hat oder Sie vom Hersteller oder Vorlieferanten keine WEEE-Nummer erhalten haben.

7. Ich verkaufe gebrauchte Elektrogeräte oder sehr alte Elektrogeräte und kann die WEEE-Nummer daher nicht herausfinden, was ist zu tun?

Für gebrauchte oder sehr alte Elektrogeräte kann es Ausnahmen von der Registrierungspflicht und damit der Angabe der WEEE-Nummer geben.

Diese Ausnahmen liegen zum Beispiel vor, wenn die Elektrogeräte zuvor nur in Deutschland vertrieben worden sind oder beispielsweise durch eine Aufbereitung des gebrauchten Gerätes kein neues Gerät entsteht. Andernfalls besteht eine Registrierungspflicht in Deutschland bei der Stiftung ear.

Es kommt daher u.a. darauf an, woher Sie die Elektrogeräte beziehen und ob Sie diese zu einem neuen Gerät (durch Aufbereitung) verarbeiten.

Beziehen Sie Ihre gebrauchten Geräte aus Deutschland und bereiten Sie diese nicht auf, kann zudem entscheidend sein, ob Sie die Geräte unter Ihren eigenen (Marken-) Namen anbieten. Tun Sie dies, ist eine Registrierung erforderlich.

Für eine abschließende Beurteilung empfehlen wir Ihnen, unmittelbar mit der Stiftung ear in Verbindung zu treten.

8. Ich importiere Elektrogeräte aus dem Ausland, muss ich mich selbst bei der Stiftung ear registrieren?

Ja. Wer Elektrogeräte aus dem Ausland importiert, gilt als Hersteller und muss sich bei der Stiftung ear registrieren. Das gilt übrigens auch für Elektrogeräte von Herstellern, die bereits in Deutschland registriert sind. Da mit dem Import der Elektrogeräte Elektroschrott hier in Deutschland anfällt, ist auch eine erneute Registrierung durchzuführen.

Hilfreiche Links

Unser Hinweisblatt für den Handel mit Elektrogeräten finden Sie hier.

Unser E-Book finden Sie hier

Eine Übersicht aller Sondernewsletter finden Sie zum Nachlesen im Login-Bereich unter „Kundenkonto“ → „Mitgliedschaft“ → „Sondernewsletter-Archiv“.

 


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