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[Rechtlicher Sondernewsletter] Update der Rechtstexte für Foren: Pflichtinformationen nach TCO-VO und DSA


Datum: 11.06.2024
Update der Rechtstexte für Foren: Pflichtinformationen nach TCO-VO und DSA 


Die Verordnung zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte (TCO-VO) und der Digital Services Act (DSA) verpflichten Betreiber von Foren zur Umsetzung zahlreicher Maßnahmen, die die Verbreitung terroristischer und rechtswidriger Inhalte verhindern sollen.

Forum-Betreiber müssen insbesondere bestimmte Informationen zum Umgang mit terroristischen bzw. rechtswidrigen Inhalten auf der Website des Forums bereitstellen sowie konkrete Pflichten zur Bekämpfung solcher Inhalte erfüllen. Hiermit ist eine Aktualisierung der Rechtstexte für Foren verbunden.

Wer ist betroffen?

Betroffen sind alle Forum-Betreiber, die ihren Dienst gegenüber Nutzern mit Niederlassungsort oder Sitz in der EU anbieten.

Was ist zu tun?

1. Aktualisierung des Impressums

Für Meldungen mutmaßlicher rechtswidriger oder terroristischer Inhalte müssen Kontaktstellen eingerichtet und im Impressum angegeben werden.

Hinterlege daher unter „Einstellungen Impressum“ die von dir eingerichteten Kontaktstellen sowie die Sprachen, in denen eine Kontaktaufnahme möglich ist und tausche im Anschluss dein Impressum aus.

Abfragen Impressum TCO-VO und DSA

2. Aktualisierung der Datenschutzerklärung

Die Datenschutzerklärung haben wir bereits aktualisiert und eine Klausel zur Datenverarbeitung bei Nutzung der oben genannten Kontaktstellen ergänzt.

Neue Einstellungen im Rechtstext-Editor sind nicht nötig. Es genügt, die aktualisierte Datenschutzerklärung herunterzuladen und auszutauschen.

3. Hinterlegung der Pflichtinformationen im Forum

Im Download-Bereich der Rechtstexte findet sich ab sofort das Dokument „Pflichtinformationen nach TCO-VO und DSA“. Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen sind in den Nutzungsbedingungen deines Forums zu hinterlegen.

Falls keine Nutzungsbedingungen verwendet werden, empfehlen wir, die Informationen unter einer gesonderten Schaltfläche im Footer deines Forums zu platzieren. Die Bezeichnung der Schaltfläche kann z.B. „Informationen zum Umgang mit terroristischen und rechtswidrigen Inhalten“ lauten.

4. Umsetzung in der Praxis

Die in den Pflichtinformationen genannten Maßnahmen sind für das jeweilige Forum umzusetzen. Im Folgenden möchten wir einen kurzen Überblick über die maßgeblichen Pflichten und Verfahren geben.

a) Pflichten nach TCO-VO

Einrichtung und Veröffentlichung einer zentralen Kontaktstelle zum Erhalt behördlicher Entfernungsanordnungen

Zur Meldung vermeintlich terroristischer Inhalte muss eine elektronische Kontaktstelle eingerichtet und veröffentlicht werden. Weiterhin sind die Sprachen anzugeben, in denen eine Kontaktaufnahme möglich ist. Es muss sich dabei stets um eine der Amtssprachen deiner Hauptniederlassung oder um eine Sprache des Staates handeln, in dem der von dir benannte gesetzliche Vertreter seinen Sitz bzw. seine Niederlassung hat. Über die Kontaktstelle muss es den zuständigen Behörden des jeweiligen EU-Mitgliedstaats möglich sein, dir in elektronischer Form Entfernungsanordnungen zustellen zu können. 

Wichtig: Nach Erhalt einer Entfernungsanordnung muss der betroffene Inhalt innerhalb einer Stunde entfernt werden.

Wir empfehlen, für die Kontaktstelle eine separate E-Mail-Adresse einzurichten und sich über den Eingang von E-Mails unter dieser Adresse unmittelbar benachrichtigen zu lassen. Für die Hinterlegung der E-Mail-Adresse und Sprachen kannst du die im Rechtstext-Editor dafür vorgesehene Abfrage verwenden. Weitere Informationen findest du unter “Aktualisierung des Impressums”.

Darlegung der Strategie zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Inhalte

Weiterhin müssen die Nutzungsbedingungen des Forums Informationen enthalten, welche Strategie zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Inhalte vom Forumbetreiber verfolgt wird.

Hierfür stellen wir dir die notwendigen Informationen über das Dokument „Pflichtinformationen nach TCO-VO und DSA“ zur Verfügung. Es sind keine weiteren Einstellungen im Rechtstext-Editor vorzunehmen. Weitere Informationen findest du unter “Hinterlegung der Pflichtinformationen im Forum”.

Einrichtung eines Beschwerdesystems

Die TCO-VO sieht die Einrichtung eines wirksamen und zugänglichen Mechanismus vor, der es den Forumnutzern ermöglicht, gegen die Entfernung oder Sperrung ihrer Inhalte Beschwerde einzulegen und Wiederherstellung oder Entsperrung der Inhalte zu verlangen.

Du bist verpflichtet, jede Beschwerde unverzüglich zu prüfen und den betroffenen Inhalt wiederherzustellen, falls die Entfernung bzw. Sperrung nicht rechtmäßig war. Weiterhin musst du den betroffenen Nutzer innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Beschwerde über das Ergebnis deiner Prüfung informieren.

Erstellung und Veröffentlichung von Transparenzberichten
Sofern du Maßnahmen gegen die Verbreitung terroristischer Inhalte ergriffen oder behördliche Entfernungsanordnungen erhalten hast, musst du hierüber in einem jährlichen Transparenzbericht informieren. Dieser Transparenzbericht ist vor dem 1. März des jeweiligen Folgejahres öffentlich zugänglich zu machen, z.B. direkt auf der Website des Forums.

 

b) Pflichten nach DSA

Einrichtung und Veröffentlichung einer zentralen Kontaktstelle

Zur Meldung vermeintlich rechtswidriger Inhalte muss eine zentrale elektronische Kontaktstelle eingerichtet und veröffentlicht werden. Der DSA sieht eine Kontaktstelle für Behörden der Mitgliedstaaten und eine Kontaktstelle für Dritte, z.B. die Nutzer deines Forums, vor. Es ist zulässig, für beide Kontaktstellen eine einheitliche E-Mail-Adresse zu verwenden.

Zudem ist es erforderlich, die Sprachen anzugeben, in denen eine Kommunikation mit der Kontaktstelle möglich ist. Hierzu gehört eine Sprache, die von möglichst vielen Unionsbürgern verstanden wird und zusätzlich eine der Amtssprachen des Mitgliedstaats, in dem du deine Hauptniederlassung hast oder in dem der von dir benannte gesetzliche Vertreter seinen Sitz bzw. seine Niederlassung hat.

Wir empfehlen die Angaben im Impressum zu hinterlegen und stellen hierfür Abfragen im Rechtstext-Editor zur Verfügung. Weitere Informationen findest du unter “Aktualisierung des Impressums”.

Darlegung der Regelungen zur Moderation von Inhalten

Du bist weiterhin verpflichtet, Angaben zum Vorgehen bei einer Moderation von Inhalten in den Nutzungsbedingungen zu machen.

Auch hierfür stellen wir die erforderlichen Informationen über das Dokument „Pflichtinformationen nach TCO-VO und DSA“ zur Verfügung. Du musst hierzu keine weiteren Einstellungen im Rechtstext-Editor vornehmen. Weitere Informationen findest du unter “Hinterlegung der Pflichtinformationen im Forum”.

Einrichtung eines Melde- und Abhilfeverfahren für rechtswidrige Inhalte

Zusätzlich zur zentralen Kontaktstelle musst du für die Meldung vermeintlich rechtswidriger Inhalte ein separates Meldeverfahren einrichten. Im Rahmen dieses Verfahrens muss es dem Dritten, der vermeintlich rechtswidrige Inhalte melden möchte, möglich sein, folgende Angaben zu machen:

  • eine hinreichend begründete Erläuterung, warum der Meldende die fraglichen Inhalte als rechtswidrig ansieht;
  • eine eindeutige Angabe des genauen elektronischen Speicherorts dieser Informationen, etwa der URL-Adresse oder, soweit erforderlich, weitere zweckdienliche Angaben zur Ermittlung der rechtswidrigen Inhalte;
  • Name und E-Mail-Adresse des Meldenden sowie
  • eine Erklärung darüber, dass der Meldende in gutem Glauben davon überzeugt ist, dass die in der Meldung enthaltenen Angaben und Ausführungen richtig und vollständig sind.

Die Umsetzung des Meldeverfahrens sollte über ein entsprechendes Kontaktformular auf der Website des Forums erfolgen. Bitte beachte hierbei, dass es sich bei den einzelnen Feldern nicht um Pflichtfelder handeln darf.

Erstellung und Veröffentlichung von Transparenzberichten

Du bist weiterhin zur jährlichen Veröffentlichung von Transparenzberichten verpflichtet. Der Transparenzbericht weist aus, welche Maßnahmen der Moderation von Inhalten im betreffenden Kalenderjahr vorgenommen wurden und ob du behördliche Anordnungen in Bezug auf rechtswidrige Inhalte erhalten hast. Diese Pflicht gilt jedoch nicht für “Kleinstunternehmen” (nicht mehr als 9 Beschäftigte und nicht mehr als 2 Mio. EUR Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme) und “kleine Unternehmen” (nicht mehr als 49 Beschäftigte und nicht mehr als 10 Mio. EUR Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme).

Schritte zur Aktualisierung der Rechtstexte

  • Logge dich bitte mit deinen persönlichen Zugangsdaten (E-Mail-Adresse + Passwort) im Login-Bereich ein.
  • Unter „Rechtssicherheit“ → „Rechtstexte“ findest du deine angelegten Internetpräsenzen.
    Nach Anklicken des §-Symbols für das jeweilige Forum kannst du die Einstellungen für das Impressum konfigurieren. Anschließend gehst du auf „speichern & weiter“.
  • Du wirst auf die Seite „Rechtstexte herunterladen“ weitergeleitet. Hier kannst du die aktuelle Fassung des „Impressums” und der „Datenschutzerklärung“ sowie die „Pflichtinformationen nach TCO-VO und DSA“ herunterladen, um diese anschließend im jeweiligen Forum einzubinden.

Hinweis: Deine Datenschutzerklärung trägt weiterhin das Datum 29.11.2023, da es sich um eine geringfügige Anpassung handelt.

 

Hilfreiche Links

Umsetzung der Pflichten nach TCO-VO und DSA für Hostinganbieter

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