Händlerbund Rechtsdienstleistungen: Rechtliche Sondernewsletter
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[Rechtlicher Sondernewsletter] Neue Pflichten für Anbieter von Hosting-Diensten


Datum: 15.02.2024

Neue Pflichten für Anbieter von Hosting-Diensten aufgrund

  • des Digital Services Act (DSA) und
  • der Verordnung zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte (TCO-VO)

Aktualisierung der Rechtstexte für Webhosting


Am 17.02.2024 tritt der Digital Services Act (DSA) in Kraft. Danach werden Anbieter von Hosting-Diensten verpflichtet, eine Reihe von Pflichten einzuhalten, u.a. ist damit auch eine Aktualisierung der Rechtstexte verbunden. Inhaltlich weist der DSA viele Parallelen zur bereits geltenden Verordnung zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte (TCO-VO) auf. Was Sie aufgrund beider Verordnungen beachten müssen, erfahren Sie im Folgenden.

Wer ist betroffen?

Die Vorschriften gelten für Unternehmen unabhängig ihres Firmensitzes, die Hosting-Dienste in der Europäischen Union anbieten.

Was ist zu tun?

Beide Verordnungen sehen neben reinen Informationspflichten eine Reihe konkreter Maßnahmen vor, die Anbieter von Hosting-Diensten auf Ihrer Website umsetzen müssen. Im Folgenden möchten wir Ihnen hierzu einen kurzen Überblick geben.

1. Pflichten für Webhosting-Anbieter nach DSA

  • Einrichtung und Veröffentlichung einer zentralen Kontaktstelle
    Zur Meldung vermeintlich rechtswidriger Inhalte muss eine zentrale elektronische Kontaktstelle eingerichtet und veröffentlicht werden. Der DSA sieht eine Kontaktstelle für Behörden der Mitgliedstaaten und eine Kontaktstelle für Dritte, z.B. Nutzer der über Ihre Dienste zur Verfügung gestellten Websites, vor. Es ist zulässig, für beide Kontaktstellen eine einheitliche E-Mail-Adresse zu verwenden.
    Zudem ist es erforderlich, die Sprachen anzugeben, in denen eine Kommunikation mit der Kontaktstelle möglich ist. Hierzu gehört eine Sprache, die von möglichst vielen Unionsbürgern verstanden wird und zusätzlich eine der Amtssprachen des Mitgliedstaats, in dem Sie Ihre Hauptniederlassung haben oder in dem der von Ihnen benannte gesetzliche Vertreter seinen Sitz bzw. seine Niederlassung hat.
    Wir empfehlen die Angabe im Impressum zu hinterlegen und stellen Ihnen hierfür eine Abfragemaske zur Verfügung, mithilfe derer Sie die Angaben automatisch hinterlegen können. Weitere Informationen finden Sie unter Aktualisierung der Rechtstexte.
  • Darlegung der Regelungen zur Moderation von Inhalten

    Sie sind weiterhin verpflichtet, Angaben zum Vorgehen bei einer Moderation von Inhalten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu machen. 

    Die Ergänzung stellen wir Ihnen automatisiert zur Verfügung. Sie müssen keine Einstellung im Rechtstext-Editor vornehmen.

  • Einrichtung eines Melde- und Abhilfeverfahren für rechtswidrige Inhalte

    Zusätzlich zur zentralen Kontaktstelle müssen Sie für die Meldung vermeintlich rechtswidriger Inhalte ein separates Meldeverfahren einrichten. Im Rahmen dieses Verfahrens muss es dem Dritten, der vermeintlich rechtswidrige Inhalte melden möchte, möglich sein, folgende Angaben zu machen:

    • Eine hinreichend begründete Erläuterung, warum der Meldende die fraglichen Inhalte als rechtswidrig ansieht;
    • Eine eindeutige Angabe des genauen elektronischen Speicherorts dieser Informationen, etwa der URL-Adresse oder, soweit erforderlich, weitere zweckdienliche Angaben zur Ermittlung der rechtswidrigen Inhalte;
    • Name und die E-Mail-Adresse des Meldenden sowie
    • Eine Erklärung darüber, dass der Meldende in gutem Glauben davon überzeugt ist, dass die in der Meldung enthaltenen Angaben und Ausführungen richtig und vollständig sind.

    Die Umsetzung des Meldeverfahrens sollte über ein entsprechendes Kontaktformular auf Ihrer Website erfolgen. Bitte beachten Sie hierbei, dass es sich bei den einzelnen Feldern um keine Pflichtfelder handeln darf.

  • Erstellung und Veröffentlichung von Transparenzberichten
    Sie sind weiterhin zur jährlichen Veröffentlichung von Transparenzberichten verpflichtet. Der Transparenzbericht weist aus, welche Maßnahmen der Moderation von Inhalten Sie im betreffenden Kalenderjahr vorgenommen und ob Sie behördliche Anordnungen in Bezug auf rechtswidrige Inhalte erhalten haben. Diese Pflicht gilt jedoch nicht für “Kleinstunternehmen” (nicht mehr als 9 Beschäftigte und nicht mehr als 2 Mio. EUR Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme) und “kleine Unternehmen” (nicht mehr als 49 Beschäftigte und nicht mehr als 10 Mio. EUR Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme).

2. Pflichten für Webhosting-Anbieter nach TCO-VO

  • Einrichtung und Veröffentlichung einer zentralen Kontaktstelle zum Erhalt behördlicher Entfernungsanordnungen

    Auch die TCO-VO sieht vor, eine zentrale Kontaktstelle einzurichten und zu veröffentlichen sowie die Sprache(n), in denen eine Kontaktaufnahme möglich ist, anzugeben. Es muss sich dabei stets um eine der Amtssprachen Ihrer Hauptniederlassung oder  um eine Sprache, in dem der von Ihnen benannte gesetzliche Vertreter seinen Sitz bzw. seine Niederlassung hat, handeln. Über die Kontaktstelle muss es den zuständigen Behörden des jeweiligen EU-Mitgliedstaats möglich sein, Ihnen in elektronischer Form Entfernungsanordnungen zustellen zu können. 

    Wichtig: Nach Erhalt einer Entfernungsanordnung muss der betroffene Inhalt innerhalb einer Stunde entfernt werden.

    Wir empfehlen, für die Kontaktstelle eine separate E-Mail-Adresse einzurichten und sich über den Eingang von E-Mails unter dieser Adresse unmittelbar benachrichtigen zu lassen. Für die Hinterlegung der E-Mail-Adresse und Sprache(n) können Sie im Rechtstext-Editor dafür vorgesehene Abfrage verwenden. Weitere Informationen finden Sie unter Aktualisierung der Rechtstexte.

  • Darlegung der Strategie zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Inhalte

    Weiterhin müssen Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen Informationen enthalten, welche Strategie zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Inhalte Sie verfolgen. 

    Auch hierfür stellen wir Ihnen die notwendigen Informationen automatisiert in Ihren AGB zur Verfügung.

  • Einrichtung eines Beschwerdesystems

    Die TCO-VO sieht weiterhin vor, dass Sie einen wirksamen und zugänglichen Mechanismus einrichten, der es Ihren Kunden ermöglicht, gegen die Entfernung oder Sperrung ihrer Inhalte Beschwerde einzulegen und Wiederherstellung oder Entsperrung der Inhalte zu verlangen.

    Sie sind verpflichtet, jede Beschwerde unverzüglich zu prüfen und den betroffenen Inhalt wiederherzustellen, falls die Entfernung bzw. Sperrung nicht rechtmäßig war. Weiterhin müssen Sie dem betroffenen Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Beschwerde über das Ergebnis Ihrer Prüfung informieren.

  • Erstellung und Veröffentlichung von Transparenzberichten
    Sofern Sie Maßnahmen gegen die Verbreitung terroristischer Inhalte ergriffen oder behördliche Entfernungsanordnungen erhalten haben, müssen Sie hierüber in einem jährlichen Transparenzbericht informieren. Dieser Transparenzbericht ist vor dem 1. März des jeweiligen Folgejahres öffentlich zugänglich zu machen, z.B. direkt auf Ihrer Website.

Sie möchten zu den einzelnen Pflichten noch mehr erfahren? Dann lesen Sie gern unseren Beitrag unter https://www.hb-ecommerce.eu/2024/02/12/digital-services-act-und-tco-verordnung-welche-pflichten-gelten-fuer-anbieter-von-hosting-diensten/

Aktualisierung der Rechtstexte

Wir stellen Ihnen ab sofort neue Regelungen für folgende Rechtstexte zur Verfügung.

  • Impressum,
  • Allgemeinen Geschäftsbedingungen und
  • Datenschutzerklärung.

Vor der Aktualisierung Ihrer Rechtstexte ist erforderlich, dass Sie in den Einstellungen für Ihr Impressum die oben genannten Kontaktstellen sowie die Sprache(n), in denen eine Kontaktaufnahme möglich ist, hinterlegen.

Im Anschluss können Sie Ihre Rechtstexte in aktualisierter Form herunterladen und austauschen.

Schritte zur Aktualisierung Ihrer Rechtstexte

  • Loggen Sie sich bitte mit Ihren persönlichen Zugangsdaten (E-Mail-Adresse + Passwort) im Login-Bereich ein.
  • Über „Rechtssicherheit“ → „Rechtstexte“ gelangen Sie zu Ihren angelegten Internetpräsenzen.
  • Nach Anklicken des §-Symbols für den jeweiligen Shop können Sie die Einstellungen für das Impressum konfigurieren. Anschließend gehen Sie auf „speichern & weiter“.
  • Sie werden Sie auf die Seite „Rechtstexte herunterladen“ weitergeleitet. Hier können Sie die aktuelle Fassung des „Impressums”, der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen” und der „Datenschutzerklärung“ herunterladen, um diese anschließend auf der jeweiligen Internetpräsenz einzubinden. 

Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen und Ihre Datenschutzerklärung tragen auch nach der Anpassung weiterhin das Datum 29.11.2023.

Eine Übersicht aller Sondernewsletter finden Sie zum Nachlesen im Login-Bereich unter „Kundenkonto“ → „Mitgliedschaft“ → „Sondernewsletter-Archiv“.