Datum: 18.05.2021
USt-IdNr. auf Online-Marktplätzen ab 01.07.2021 Pflicht
Zum 01.07.2021 sind alle Online-Marktplätze und Plattformen aufgrund der Änderung des Umsatzsteuergesetzes im Rahmen des Jahressteuergesetzes zur Speicherung der Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr.) der gewerblichen Händler verpflichtet.
Was bedeutet das für Sie?
Als gewerblicher Online-Händler benötigen Sie, um weiterhin auf Online-Marktplätzen zu handeln, nun anstelle der bisher verlangten Erfassungsbescheinigung eine USt-IdNr.
Bitte hinterlegen Sie dringend bis zum 01.07.2021 Ihre USt-IdNr. in Ihrem Verkäuferkonto auf jeder Online-Plattform, auf der Sie gewerblich tätig sind.
Soweit Sie noch nicht im Besitz einer USt-IdNr. sind, beantragen Sie diese bitte schnellstmöglich beim Bundeszentralamt für Steuern. Hierfür können Sie das vom Bundeszentralamt zur Verfügung gestellte Antragsformular nutzen.
Wichtig: Die Pflicht zur Angabe der USt-IdNr. besteht auch für Kleinunternehmer.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserem FAQ, News-Artikel und den HB News.
Hinweis:
eBay hat sich bereits zu der neuen Regelung positioniert und mitgeteilt, dass Online-Händler, die zum 01.07.2021 keine gültige USt-IdNr ihrem eBay-Konto hinzugefügt haben, künftig vom Handel auf der Plattform ausgeschlossen werden. Wir gehen daher davon aus, dass diesem Beispiel andere Online-Marktplätze, wie Amazon, folgen werden.
Aktualisierung Ihrer Stammdaten
Da Sie nun zur Beantragung der USt-IdNr. verpflichtet sind, ist diese nach Erteilung in Ihrem Impressum anzugeben. Bitte hinterlegen Sie dafür Ihre USt-IdNr. im Mitgliederbereich unter “Mitgliedschaft” → “Meine Mitgliedschaft” → “Firmendaten ändern” und laden Sie anschließend das Impressum für alle angelegten Shops erneut herunter und tauschen Sie dieses auf allen Online-Präsenzen (auch im Online-Shop) aus.
Eine Übersicht aller Sondernewsletter finden Sie zum Nachlesen im Mitgliederbereich unter "Mitgliedschaft" → "Newsletter-Archiv".
Hast du noch weitere Fragen? Wir stehen bereit zu helfen.