Ich bin Einzelunternehmer und habe meinen Firmenname geändert. Was muss ich tun?

Namensänderung, Änderung der geschäftlichen Bezeichnung

Als Einzelunternehmer(in) ohne Handelsregistereintragung nimmst du unter deinem eigenen vollständigen Namen am Geschäftsverkehr teil.

Auf Rechnungen musst du daher ebenfalls unter deinem vollen bürgerlichen Namen auftreten. Das gilt sowohl für Rechnungen, die du Dritten ausstellst als auch für Rechnungen, die dir von Dritten gestellt werden.

Wenn dein Vor- und Nachname auf der von uns erstellten Rechnung stehen, ist eine Korrektur der Rechnung nicht erforderlich. Andernfalls gebe bitte im unten stehenden Formular deinen neuen Namen an, damit wir deine Daten ändern und eine korrigierte Rechnung erstellen.

Eventuell hast du auch eine geschäftliche Bezeichnung gewählt, die Einzelunternehmer zusätzlich nach ihrem eigenen Namen angeben können. Diese ist für eine korrekte Rechnungslegung nicht verpflichtend ist. Eine Rechnungskorrektur ist hier nicht erforderlich.

Wenn du wünschst, dass wir deine geschäftliche Bezeichnung in künftigen Rechnungen zusätzlich aufnehmen, trage deine neuen Daten bitte im untenstehenden Formular ein. 

Unser Hinweisblatt Impressum für Einzelunternehmer erläutert alle Details.

Hinweis: Bitte beachte, dass du nach einer Namensänderung auch deine Rechtstexte anpassen musst.