Händlerbund Rechtsdienstleistungen: Rechtstexteservice
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Wie füge ich den OS-Link im Impressum auf eBay ein?

Datum: 13.12.2023

Das Impressum bei eBay zieht sich aus Ihren Anbieterinformationen, die Sie der Plattform bei der Anmeldung Ihres gewerblichen Kontos mitgeteilt haben, zusammen. Es wird automatisch in jeder Artikelbeschreibung im Fenster „Rechtliche Informationen des Anbieters“ angezeigt. Der Link zur OS-Plattform, welcher im Impressum aufgeführt ist, muss dabei stets klickbar ausgestaltet sein.

Wichtig:

Da der Link zur OS-Plattform auf der Internetplattform eBay.de nicht automatisch anklickbar angezeigt wird, fügen Sie den Hinweis manuell im Feld „Zusätzliche, gesetzlich erforderliche Angaben“ mit nachfolgendem HTML-Code ein:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online- Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter:

<a href="https://ec.europa.eu/consumers/odr/" target="_blank">https://ec.europa.eu/consumers/odr/</a>

Nun erscheint der Hinweis im Fenster „Rechtliche Informationen des Verkäufers“ mit einem Hyperlink zur OS-Plattform.

Bitte fügen Sie auch den in dem von uns zur Verfügung gestellten Rechtstext enthaltenen Hinweis auf die Teilnahme an der alternativen Streitbeilegung im Feld „zusätzliche, gesetzlich erforderliche Angaben“ ein.

Weitere Informationen finden Sie auf der Hilfeseite von eBay.

Sollten bei der Eingabe technische Probleme auftreten, führen Sie den Vorgang ggf. noch einmal mit einem anderen Internetbrowser durch. Zu technischen Problemen und Fehlermeldungen kontaktieren Sie direkt den Plattformbetreiber eBay, da wir auf die technische Infrastruktur der Plattform keinen Einfluss haben.